Arzneimittel-Versandhandel in der Schweiz

Medikamente per Mausklick

Im Schweizer Versandhandel gelten für Medikamente strenge Gesetze. Zur Sicherheit der Patientinnen und Patienten.

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Heute kann man fast alles im Internet bestellen. Nicht aber Medikamente: Der Versandhandel mit Arzneimitteln ist in der Schweiz faktisch verboten. Nur wenige Apotheken haben eine Ausnahmebewilligung und verschicken Medikamente – auch rezeptfreie – nur gegen ärztliches Rezept.

Möglich ist einzig, rezeptfreie Medikamente online zu bestellen und in einer Apotheke oder Drogerie abzuholen. In Onlineshops gibt es zudem freiverkäufliche Produkte wie bestimmte Tees, Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetika sowie Medizin- und Pflegeprodukte zu kaufen. Gesetzlich erlaubt ist in Ausnahmefällen auch der Nachversand von Medikamenten. Ist beispielsweise das Arzneimittel im Moment, wenn der Patient im Laden ist, nicht vorhanden, dürfen Drogerien und Apotheken es ihm zuschicken.

Besondere Güter

Diese Regeln haben gute Gründe. Elisabeth von Grünigen-Huber, Leiterin des Bereichs Politik und Branche beim Schweizerischen Drogistenverband: «Medikamente sind besondere Güter. Vor der Einnahme braucht es eine professionelle Abklärung der Beschwerde und eine Fachberatung. Der Patient muss über die richtige Dosierung und Anwendung informiert werden.» Die Gesetze sorgen also dafür, dass der Versandhandel mit Arzneimitteln die Patientensicherheit nicht gefährdet.

Das Beispiel USA zeige, dass es im Gesundheitsbereich Regeln brauche, sagt von Grünigen. «Dort kann man viele Medikamente im Supermarkt kaufen oder im Internet bestellen. Viele Leute schlucken unwissentlich falsche, zu viele oder zu wenige Medikamente.» Drogeriepersonal ist gut ausbildet und kann darauf aufmerksam machen, wenn es besser ist, zum Arzt zu gehen.

Wann Versandhandel sinnvoll ist

Praktisch ist der Medikamentenversandhandel in entlegenen Landesteilen der Schweiz, wo es keine Apotheken und Drogerien gibt, oder für ältere oder weniger mobile Menschen, sagt von Grünigen. «Mein über 90-jähriger Grossvater, der an Herzproblemen litt, musste mindestens eine halbe Stunde mit dem Postauto fahren, um zur Apotheke zu gelangen. Für ihn war es ideal, dass er seine Medikamente bestellen konnte. Da er chronisch krank war, war die Lieferung planbar und die Versandfrist unproblematisch.»

Doch bei akuten Beschwerden wie Durchfall, Kopfschmerzen oder Husten zweifeln Elisabeth von Grünigen und auch Dr. Marcel Mesnil, Generalsekretär des Schweizerischen Apothekerverbands pharmaSuisse, am Nutzen des Versandhandels: «In diesem Fall braucht man sofort eine Lösung und kann nicht tagelang auf den Briefträger warten.» Onlineprodukte kommen hier zu spät. «Es ist heute ganz normal, dass wir uns im Internet informieren und auch dort einkaufen. In der Apotheke stellen wir aber fest, dass ein Fachgespräch nicht durch Dr. Google ersetzt werden kann. Die Kundschaft schätzt eine professionelle Beratung und rasche, sichere Hilfe», sagt Mesnil.

Fachgespräch muss sein

Um Medikamente künftig unkomplizierter online kaufen zu können, diskutieren Fachhandelverbände Lösungen. Lösungen, die den Gang zum Arzt für ein Rezept ersetzen und dennoch die Patientensicherheit gewährleisten. «Auch künftig muss vor dem Versand eines Medikaments ein Kontakt zwischen einer zugelassenen Fachperson wie zum Beispiel einem Apotheker und dem Patienten stattfinden und der Patient muss identifiziert werden können», sagt Mesnil. Von Grünigen findet zudem wichtig, dass Medikamente nur von Anbietern mit einer anerkannten Zulassung versendet werden dürfen.

Auf eine einfachere Handhabung, Medikamente online bestellen zu können, müssen Patienten allerdings noch eine Weile warten, etwas Konkretes ist noch nicht geplant. Dank des revidierten Heilmittelgesetzes, das Anfang 2019 in Kraft getreten ist, wurde der Zugang zu Hunderten von Arzneimitteln zumindest bereits massiv erleichtert.

Autorin und Redaktion: Vanessa Naef
Wissenschaftliche Kontrolle: Elisabeth von Grünigen-Huber, Drogistin HF und Leiterin Politik und Branche des Schweizerischen Drogistenverbandes SDV
Quellen
  • Elisabeth von Grünigen-Huber, Leiterin des Bereichs Politik und Branche beim Schweizerischen Drogistenverband

  • Dr. Marcel Mesnil, Generalsekretär des Schweizerischen Apothekerverbands pharmaSuisse

  • swissmedic.ch

  • Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte, Heilmittelgesetz (HMG)